Erwerb des Flugfunkzeugnisses BZF 2
Unterricht in den Fächern:
Parallel zur praktischen Ausbildung werden theoretische A-, B-, und C-Prüfungen
vereinsintern abgelegt.
Nach Erhalt ist die Pilotenlizenz für Segelflugzeugführer SPL/LAPL(S) unbegrenzt gültig. Für die Starterlaubnis müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Pilotenlizenz für Segelflugzeugführer erleichtert die Ausbildung zu weiteren Lizenzen, z. B. für Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge oder Motorflugzeuge.
Die Berechtigung zum Führen eines Reisemotorseglers (TMG) und die Schleppberechtigung können bei uns zusätzlich erworben werden.